Grundzuständiger Messstellenbetrieb

für Strom, Gas, Wasser und Wärme

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH nehmen die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) in unserem Netz wahr.

Wir betreiben Messstellen für Strom, Gas, Wasser und Wärme. Den Punkt zwischen Netz- und Kundenanlage beschreibt man als Messstelle, an dieser Stelle befindet sich der Zähler. Damit sind wir für die Turnusablesung, den Zählerwechsel, Zählereinbau, Zählerausbauausbau, die Wartung, die (eichrechtliche) Zählerüberprüfung und die Störungsbehebung für unsere Zähler zuständig. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Zählern um Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH handelt, was wiederum bedeutet, dass selbständige Änderungen am Zähler nicht erlaubt sind.

Des Weiteren sind wir für den technischen Betrieb der Messstellen verantwortlich.

Für unsere Turnusablesungen- und Zählerwechsel arbeiten wir bereits seit Jahren eng mit unserem Dienstleister ELTEL Networks GmbH (Firma USERV) zusammen.

Die Ableser und Monteure können sich stets ausweisen.

1. Ablesung Turnus

Wir sind verpflichtet einmal im Jahr die Zählerstände unserer Zähler einzuholen und an die Lieferanten zu melden. Dabei ist es irrelevant, ob Sie von der SWBB oder einem anderen Lieferanten versorgt werden. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Stand unter Berücksichtigung der Vorjahresverbräuche nach den gesetzlichen Vorgaben schätzen müssen, sollte von Ihnen kein Stand bei uns eingehen und sollte unserem Ableser kein Zugang zum Zähler ermöglicht werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sofern möglich, die Ablesung selbst zu übernehmen und uns Ihren Stand bevorzugt über unsere online-Möglichkeiten zukommen zu lassen.

Zu unseren Erklärvideos der Zähler

2. Ablesung Lieferantenwechsel
3. Zählerwechsel Turnus
4. Zählereinbau/-ausbau
5. Marktkommunikation

Selbstverständlich nehmen wir unsere Rolle als Marktteilnehmer des grundzuständigen Messstellenbetreibers in der Marktkommunikation wahr. Ein sicherer und reibungsloser und gegenseitiger Datenaustausch zwischen den Akteuren des Energiemarktes ist unabdingbar. Jede Ablesung- oder Gerätewechselmeldung und weitere Marktkommunikationsmeldungen werden unverzüglich von uns an Ihren Energielieferanten und die entsprechenden Marktteilnehmer über die Marktkommunikation versendet.

6. Eichrechtliche Zählerüberprüfung

Die rechtlichen Grundlagen für Befundprüfungen sind in der Eichordnung festgelegt. Wir haben für Sie die folgenden Informationen einer eichrechtlichen Zählerüberprüfung zusammengestellt: 

Hier ein Auszug aus "Eichordnung - Allgemein Vorschriften"

 §32 Befundprüfung  

(1) Durch die Befundprüfung wird festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen Anforderungen der Zulassung entspricht.  

(2) Die Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit des Messgerätes darlegt, bei der zuständigen Behörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden.  

(3) Bei der Befundprüfung an einem geeichten Messgerät gelten die Verkehrsfehlergrenzen und die sonstigen Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Eichung gegolten haben. In allen Fällen gelten die zum Zeitpunkt des Antrags auf Befundprüfung maßgebenden Verkehrsfehlergrenzen und sonstigen Anforderungen. 

Um eine Zählerüberprüfung zu beantragen, füllen Sie bitte das folgende Dokument aus und senden es unterschrieben per Mail an msb@sw-bb.de oder per Post an: 

Messstellenbetrieb 
Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH 
Rötestraße 8 
74321 Bietigheim-Bissingen 

Der Monteur der Stadtwerke wird sich schnellstmöglich bei Ihnen (unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten) für einen gemeinsame Termin melden. Sie erhalten in diesem Zuge einen neuen Zähler, den alten Zähler wird der Monteur zur Prüfstelle versenden.

Die Kosten werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt, sollte der Zähler die eichrechtliche Prüfung bestehen. Sollte der Zähler die Prüfung nicht bestehen, entstehen für Sie keine Kosten. Des Weiteren werden die Zählerstände seit der Abweichung neu berechnet. Eine Kopie der Befundprüfung bzw. das Ergebnis der Prüfung der unabhängigen Prüfstelle wird Ihnen von uns zugesandt.

Bitte beachten Sie, dass es bei einer eichrechtlichen Prüfstelle bis zu 10 Wochen dauern kann, bis das Prüfergebnis dem Messstellenbetreiber vorgelegt werden kann.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Kontaktdaten:  

Mail: msb@sw-bb.de
Telefon: 07142 / 7887 / 300 
Fax: 07142 / 7887 / 309 

Unsere Geschäftszeiten: 

Montag, Dienstag, Donnerstag: 
08.00 Uhr bis 17:00 Uhr 

Mittwoch und Freitag: 
08.00 Uhr bis 14:00 Uhr 

Sie haben noch Fragen?

Kundenservice Messtellenbetrieb

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