Einspeiseanlagen

Sie planen die Installation einer Einspeiseanlage? Die technischen Formulare zum Netzanschluss finden Sie im technischen Bereich auf unserer Website.

Mit Eingang der Zählermeldung beauftragen Sie die Zählersetzung bzw. Umstellung der Messeinrichtung und damit den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an unser Stromnetz.

Für die Erstellung der Abrechnung und die Auszahlung der monatlichen Zahlungen benötigen wir Ihre Daten. Hierfür bitten wir um Übermittlung des ausgefüllten Antwortschreibens: 

Antwortschreiben

Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung ist die Registrierung Ihrer Einspeiseanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Flyer Marktstammdatenregister

Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt über die folgende Webseite: www.marktstammdatenregister.de 

Nach der Zählersetzung erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben mit Ihrem Abschlagsplan. Anlagen mit einer registrierenden Leistungsmessung erhalten monatliche Abrechnungen.

Die Abrechnung der Einspeisung übernehmen wir für Sie. Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, uns alle für die Einspeisevergütung relevanten Daten zur Verfügung zu stellen.

Damit Ihre Einspeisevergütung zeitnah erstellt werden kann, bitten wir Sie uns alle für die Einspeisevergütung relevanten Zählerstände zum Jahresende mitzuteilen. Schätzungen sind bei der Einspeiseabrechnung nicht möglich.

Für die Änderung Ihrer Daten stellen wir Ihnen die folgenden Formulare bereit: 

Information: Aktuelle Strompreislage und gesetzliche EEG-Einspeisevergütung

Die Einspeisung erneuerbarer Energien unterliegt rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient der Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien und garantiert dem Anlagenbetreiber – für den produzierten Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird – eine feste Einspeisevergütung. Diese ist für 20 Jahre auf Grundlage des Inbetriebnahmedatums und der Anlagengröße festgelegt und wird über den Netzbetreiber ausbezahlt. Auf die gesetzlich festgelegten Fördersätze haben wir als Netzbetreiber keinen Einfluss.

Unabhängig von der gesetzlichen Einspeisevergütung besteht die Möglichkeit der Direktvermarktung. Hierbei wird der Strom über einen Dritten (Stromhändler bzw. Direktvermarkter) an der Strombörse verkauft. Bei weiteren Fragen oder wenn Sie sich für einen Wechsel in die Direktvermarktung interessieren, wenden Sie sich bitte an einen am Markt aktiven Direktvermarkter.