Veröffentlichungen – Gas
Informationen zu Netz und Netznutzung
Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Netznutzung sowie Angaben zu unserem Gasnetz. Hiermit kommen wir auch unseren Veröffentlichungspflichten gemäß EnWG und GasNZV nach.
Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Netznutzung sowie Angaben zu unserem Gasnetz. Hiermit kommen wir auch unseren Veröffentlichungspflichten gemäß EnWG und GasNZV nach.
Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile).
Zur Anwendung kommt eine Auswahl der im Auftrag von BGW und VKU von der TU München erarbeiteten Standardlastprofile.
Für Haushalte kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung:
Für Gewerbebedarf kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung:
Die Allokation der nominierten Mengen erfolgt nach dem synthetischen SLP-Verfahren.
Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose von 12:00 Uhr ist die Wetterstation:
Eine Änderung des Verfahrens bleibt vorbehalten.
Grundversorger gemäß §36 Abs.2 EnWG
in Bietigheim-Bissingen und im Gewerbepark Eichwald (Konzessionsgebiet) - Stichtag 01.07.2024:
Rötestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen
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in Sersheim (Konzessionsgebiet) - Stichtag 01.07.2024:
Schlossstraße 21, 74372 Sersheim
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in Oberriexingen (Konzessionsgebiet) - Stichtag 01.07.2024:
Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe
Die Bietigheim-Bissingen GmbH setzt das Positionspapier zur Tiefbaukostenverteilung bei der Mitverlegung von Glasfaserkabeln für den Telekommunikationsbreitbandbetrieb im Rahmen notwendiger Verlegungen von Strom- und/oder Gasleitungen der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg um.
Hier finden Sie die Bedingungen.
Hier finden Sie PDF´s zum Download
Die nachfolgenden Verträge bilden die Grundlage für den Netzzugang und die Netznutzung des Gasnetzes der SWBB GmbH.
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer (in der Regel der Eigentümer der Kundenanlage) und der SWBB GmbH abgeschlossen. Der Netzanschlussvertrag regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage einschließlich der Kostenübernahme.
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber SWBB. In ihm wird der Ablauf eines Lieferantenwechsels, die Art der Abrechnung und die Einzelheiten des Datenaustauschs festgelegt. Der Abschluss dieses Vertrages ist Voraussetzung für die Aufnahme der Belieferung von Netzkunden im Netzgebiet der SWBB GmbH
Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der Messstellenbetrieb erbracht werden soll.
Die BNetzA hat unter dem 23.08.2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrages beschlossen (Az. BK6-17-042 (Strom) und BK7-17-026 (Gas)). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.
Gerne bieten die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH den Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages zum Abschluss als Download an: Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.
Dieser Lieferantenrahmenvertrag ist auf Anforderung bei den SWBB erhältlich. Den Netzanschlussvertrag – bitte vollständig ausgefüllt an das Technische Büro der SWBB weiterleiten.
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist verboten.
Telefon: Tel.: 07142 / 7887-300
Telefon: Tel.: 07142 / 7887-158