1. Bitte teilen Sie uns Ihr Anschlussbegehren für Ihre neue Adresse mit, indem Sie eine Anfrage zum Anschluss stellen. Sobald die Netzanmeldung genehmigt ist, kann die Installation der Anlage durch eine zugelassene Elektrofachkraft erfolgen.
2. Wir bitten Sie zu beachten, dass der erzeugte Strom, bis zum Zeitpunkt des Wechsels auf einen Zweirichtungszähler, nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf, außer Ihr vorhandener Zähler verfügt über eine Rücklaufsperre.
3. Wir bitten Sie, uns eine Fertigstellungsanzeige (FSA) zukommen zu lassen, sobald die Installation Ihrer Anlage erfolgreich abgeschlossen ist. Die FSA ist ein wichtiger Schritt, der es uns ermöglicht, den Zählerwechsel auf einen Zweirichtungszähler zu veranlassen oder den bereits vorhandenen Zweirichtungszähler zu plombieren. Dadurch stellen wir sicher, dass der erzeugte Strom korrekt gemessen und abgerechnet werden kann. Für den Zählerwechsel fallen keine Kosten an.
4. Denken Sie daran, den Umzug Ihrer Anlage auch im Marktstammdatenregister anzugeben. Falls wir bereits ein Inbetriebnahmeprotokoll vom alten Standort vorliegen haben, ist kein neues Protokoll erforderlich. Jedoch benötigen wir das ursprüngliche Inbetriebnahmeprotokoll, wenn der Umzug aus einem anderen Netz stattfindet.