Umzug von Einspeiseanlagen

Damit Sie Ihren Strom auch an Ihrer neuen Adresse optimal nutzen können, möchten wir Ihnen die Schritte für einen reibungslosen Übergang erläutern:

1.     Bitte teilen Sie uns Ihr Anschlussbegehren für Ihre neue Adresse mit, indem Sie eine Anfrage zum Anschluss stellen. Sobald die Netzanmeldung genehmigt ist, kann die Installation der Anlage durch eine zugelassene Elektrofachkraft erfolgen.

 

2.     Wir bitten Sie zu beachten, dass der erzeugte Strom, bis zum Zeitpunkt des Wechsels auf einen Zweirichtungszähler, nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf, außer Ihr vorhandener Zähler verfügt über eine Rücklaufsperre.

 

3.     Wir bitten Sie, uns eine Fertigstellungsanzeige (FSA) zukommen zu lassen, sobald die Installation Ihrer Anlage erfolgreich abgeschlossen ist. Die FSA ist ein wichtiger Schritt, der es uns ermöglicht, den Zählerwechsel auf einen Zweirichtungszähler zu veranlassen oder den bereits vorhandenen Zweirichtungszähler zu plombieren. Dadurch stellen wir sicher, dass der erzeugte Strom korrekt gemessen und abgerechnet werden kann. Für den Zählerwechsel fallen keine Kosten an.

 

4.     Denken Sie daran, den Umzug Ihrer Anlage auch im Marktstammdatenregister anzugeben. Falls wir bereits ein Inbetriebnahmeprotokoll vom alten Standort vorliegen haben, ist kein neues Protokoll erforderlich. Jedoch benötigen wir das ursprüngliche Inbetriebnahmeprotokoll, wenn der Umzug aus einem anderen Netz stattfindet.

Wenn durch den Umzug Ihrer Anlage Zähler überflüssig werden, kümmern wir uns gerne um den Ausbau über die Fertigstellungsanzeige (FSA) nach Beantragung.

 

Bitte beachten Sie, dass es untersagt ist, die Zähler vom alten zum neuen Standort mitzunehmen. Unser Ziel ist es, den Umzug Ihrer Einspeiseanlage so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Für Fragen und weitere Informationen sind wir selbstverständlich sehr gerne für Sie da.

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Telefon: 07142 / 7887-158