Moderne Messeinrichtung
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Durch das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ und dem darin beinhalteten Artikel „Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation im intelligenten Energienetzen“, kurz Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurden die Rahmenbedingungen für die schrittweise Installation von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen festgelegt.
Dieses Gesetz verpflichtet die Messstellenbetreiber, alle Haushalte und Betriebe in Deutschland mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten (nach § 29, Abs. 3 MsbG). Mit einer sogenannten „modernen Messeinrichtung“ (mME) haben Sie den ersten Schritt in Richtung Energiewende angetreten.