Alle weiteren Netzinformationen

Alles rund um Wechselprozesse im Messwesen, Sperrungen und Lieferantenwechsel: Erfahren Sie, wie Abläufe funktionieren, welche Rolle wir als Netzbetreiber übernehmen und was Sie bei Meldungen oder Problemen beachten sollten. Darüber hinaus wird der Bereich regelmäßig aktualisiert und erweitert, sodass Sie stets von aktuellen Hinweisen und neuen Themen profitieren. Sollten Sie dennoch einmal nicht fündig werden, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung, um Ihr Anliegen persönlich zu klären.

Wechselprozesse im Messwesen (WiM-Wechsel)

Wir bearbeiten die Meldungen zu den Wechselprozessen im Messwesen („WiM-Wechsel“). Sie können Ihren gewünschten Messstellenbetreiber frei auswählen und einen Zähler beantragen. Ihr Messstellenbetreiber kommuniziert wiederum mit uns über die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Kommunikationswege.

WiM-Wechsel beinhaltet beispielsweise Zählerwechselmeldungen der Messstellenbetreiber innerhalb unseres Netzgebietes.

Häufig gestellte Fragen

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) melden Ihren Zählereinbau bzw. Zählerwechsel bei uns an und melden uns die Zählereinbau bzw.-Wechseldaten.

Sperrungen

Ein Energielieferant kann den Netzanschluss über uns sperren lassen, beispielsweise aus Gründen nicht bezahlter Rechnungen.

Auch aus technischen, sicherheits- oder netzinternen Gründen können Netzanschlüsse gesperrt werden.

Häufig gestellte Fragen

Dies kommt auf den Antragssteller der Sperrung an.

Sollte ein Energielieferant eine Sperrung veranlassen, wird diese Sperrung über die Marktkommunikation an uns übermittelt. Die Sperrbestätigung und mögliche Entsperrung wird anschließend ebenfalls über die Marktkommunikation an die Lieferanten von uns zurückgemeldet

Sollte die Sperrung durch den Lieferanten ausgelöst worden sein, muss der Lieferant auch wieder die Entsperrung bei uns beantragen. Sobald die offizielle marktkonforme Beauftragung zur Entsperrung vom Lieferanten bei uns eingeht, kann die Entsperrung erfolgen.

Lieferantenwechselprozess

Lieferantenwechsel abgelehnt? Prüfen Sie, welche Angaben in diesem Fall entscheidend sind und wie Sie weiter vorgehen können.

Häufig gestellte Fragen

Bitte prüfen Sie zuerst, ob Sie Ihre Zählernummer bzw. Marktlokationsnummer korrekt angegeben haben.

Energy Sharing

Im Netzgebiet der SWBB kann Energy Sharing im Rahmen des Dienstleistungs- bzw. Strombilanzkreismodells umgesetzt werden, bei dem der Dienstleister bzw. Direktvermarkter

  • den geteilten Strom bilanziert,
  • als Reststromlieferant bei den Sharing-Abnehmern auftritt,
  • Sowie die vollständigen Netzentgelte für die Netznutzung mit der SWBB abrechnet.


Wenden Sie sich hierfür an einen spezialisierten Dienstleister bzw. Direktvermarkter, der die Anmeldung über die etablierten Marktprozesse durchführt.

Bitte beachten Sie: Die SWBB als Netzbetreiber tritt nicht als Direktvermarkter oder Dienstleister für die energiewirtschaftliche Abwicklung von Energy-Sharing-Modellen auf. Die Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Dienstleisters liegt in der Verantwortung des jeweiligen Sharing-Betreibers. Hierzu darf die SWBB keine Beratung anbieten.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesnetzagentur:

Sharing Betreiber | Sharing-Abnehmer

Überblick zu den Vorgaben

Die beigefügte Merkblatt des Verbandes der Bayrischen Energie und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) bieten Ihnen einen guten Überblick.

Hier geht's zum Merkblatt

Sie haben noch Fragen?

Melden Sie sich einfach bei uns

Regulierung/<br>Netzwirtschaft

Regulierung/
Netzwirtschaft

Telefon: 07142 / 7887-158