Endgültige Stilllegung: Eine Stilllegung des Netzanschlusses erfolgt typischerweise vor einem Gebäudeabriss. Dabei wird die Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze oder sogar bis zur Versorgungsleitung endgültig entfernt, um den Zugang zum Baubereich zu ermöglichen.
Vorübergehende Außerbetriebnahme: Bei der Außerbetriebnahme wird der Anschluss vorübergehend außer Betrieb genommen und gegen eine erneute Inbetriebnahme gesichert. Die Anschlussleitung wird nicht abgebaut und bleibt physisch im Hausanschlussraum (Technikraum) vor Ort. Dies wird beispielsweise bei einem Gasanschluss gemacht, der vorübergehend nicht benötigt wird. Hier werden meistens die Messeinrichtungen, wie der Gaszähler ausgebaut.