Steuerliche Entlastungsmöglichkeiten

Verantwortlich für den starken Anstieg der Energiekosten sind vor allem die zahlreichen Umlagen und staatlichen Abgaben, die in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Der reine Energiepreis macht mittlerweile weniger als 30 % Ihrer Gesamtkosten aus!

Welche Einsparmöglichkeiten kann ich in Anspruch nehmen?

Strom- / Energiesteuer senken

Folgende Möglichkeiten gibt es um eine Senkung der Strom-/und Energiesteuer zu erreichen:

  • Ermäßigte Steuersätze: Reduzierter Steuersatz für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf alle verbrauchten Energiemengen. (§9b StromStG, §51 EnergieStG)
    Anforderungen: keine spezifischen.
  • Spitzenausgleich: Zusätzliche Erstattung der Strom- und Energiesteuer für energieintensive Unternehmen. (§10 StromStG, §55 EnergieStG)
    Anforderungen: Einführung eines Energiemanagementsystems oder eines alternativen Systems (Nachweisführung zur Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß §5 SpaEfV) inkl. Testierung.
  • Prozesserstattung: Vollständige Erstattung der Strom- und Energiesteuer für erstattungsfähigen Prozessen in verwendeter Energie. (§9a StromStG, §51 EnergieStG)
    Anforderungen: Vollständiger Nachweis über die in den erstattungsfähigen Prozessen verbrauchten Energiemengen, i.d.R wird ein Messkonzept benötigt.

Individuelle Netzentgelte

Ihr Unternehmen hat ein besonderes Verbrauchsprofil und Sie möchten davon profitieren?

Verbraucher mit atypischen Lastgängen (z.B. Schichtarbeit) können aufgrund ihres abweichenden Abnahmeverhaltens individuelle Netzentgelte beantragen und bares Geld einsparen. Besonders für Unternehmen des stromintensiven produzierenden Gewerbes und der Industrie ist diese Option ggf. höchst lohnenswert, da sich ihre Netzentgelte auf erhebliche Summen belaufen.

Hat Ihr Unternehmen Anspruch auf individuelle Netzentgelte?

Die Beantragung und Gewährung von Sonderkonditionen sind an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die es im Vorfeld zu kontrollieren gilt. Gerne übernehmen wir das für Sie und prüfen, ob Sie einen Anspruch auf individuelle Netzentgelte haben.

EEG-Umlage senken

Die „EEG-Umlage“ hat in den vergangenen Jahren immer wieder für Diskussionen gesorgt. Der Name leitet sich von dem zugrunde liegenden Gesetz ab: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Gesetz soll den Ausbau der Erneuerbaren Energien und somit die Energiewende vorantreiben.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Um ab 2015 eine teilweise Befreiung der EEG-Umlage zu erhalten, müssen u.a. folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Unternehmens- und abnahmestellenbezogene Branchenzugehörigkeit gem. Liste 1 und Liste 2 der Anlage 4 gemäß § 64 EEG 2014.
  • Stromkostenintensität von mehr als 17% (Liste 1) bzw. 20% (Liste 2) der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten.
  • Vor Antragstellung: Stromverbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
  • Einhaltung der gesetzlichen Ausschlussfrist mit sämtlichen Unterlagen.
  • System zur Verbesserung der Energieeffizienz (Alternatives System oder Energieaudit) bei einem Stromverbrauch kleiner 5 GWh.
  • Zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach EMAS ab einem Stromverbrauch von mehr als 5 GWh.

Sie haben Fragen zum Thema? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne ausführlich!

Focus Preissieger 2019
Top Versorger Strom & Gas
Deutschlands beste Regionalversorger