Umlagen und Abgaben Gas
Gesetzlichen Umlagen und Abgaben – aktueller Stand
Informationen über unsere aktuellen Netzentgelte erhalten Sie unter Gasnetzentgelte
Informationen zur Netznutzung – was wird vom Netzbetreiber erhoben:
- Arbeitspreis fest/variabel
- Leistungspreis fest/variabel (nur bei leistungsgemessenen Anlagen)
- Messstellenbetrieb
- Messung
- Abrechnung
Diese Preise werden individuell von jedem Netzbetreiber festgelegt und müssen auf der Homepage veröffentlicht werden.
Informationen zu weiteren gesetzlichen Umlagen, Steuerun und Abgaben
Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden: 0,03 ct/kWh
- Entfällt ab einem Verbrauch von 5.000.000 kWh/Jahr vollständig
- Abgabe für die Nutzung in einer Gemeinde befindlichen Verkehrsräume und verlegten Leitungen
- Die zulässigen Höchstbeträge sind in der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)" geregelt
- Sie hängen im Wesentlichen von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl) und von der Verbrauchsstruktur (Leistung und Jahresverbrauch) ab
Bilanzierungsumlage Marktgebiet Gaspool ab 1. Oktober 2017
- RLM 0,02 ct/kWh
- SLP 0,008 ct/kWh
Weitere Informationen finden Sie unter www.gaspool.de
Bilanzierungsumlage Marktgebiet NCG ab 1. Oktober 2017
- RLM 0,00 ct/kWh
- SLP 0,00 ct/kWh
Weitere Information finden Sie unter www.net-connect-germany.de
- Energie, die der Netzbetreiber benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas zu kompensieren
- Durch den Ausgleich gewährleistet der Netzbetreiber die Systemstabilität des gesamten Gasnetzes
- Die Höhe der Regelenergieumlage wird im Vorfeld auf Grund der prognostizierten Kosten und Einnahmen, die durch den Kauf und Verkauf von Regelenergie entstehen, von den jeweiligen Marktgebietsverantwortlichen (Gaspool und NCG) festgelegt
- Die Regelenergieumlage wird i.d.R. alle 6 Monate neu ermittelt
Energiesteuer 0,55 ct/kWh
- Hat die Mineralölsteuer abgelöst
- Ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuer
- Regelt die Besteuerung aller Energiearten sowohl fossiler Herkunft als auch nachwachsender Energieerzeugnisse und synthetischer Kohlenwasserstoffe aus Biomasse als Heiz- oder Kraftstoff
- Überwachung erfolgt durch die Zollverwaltung
- Die Einnahmen stehen dem Bund zu