Umlagen und Abgaben Gas
Die Gaskosten enthalten ganz unterschiedliche Bestandteile. Neben dem normalen Energiepreis werden Ihnen zusätzlich verschiedene Abgaben und Steuern berechnet. Diese sind staatlich auferlegt und werden deutschlandweit erhoben. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht, der aktuell gültigen Sätze.
Netznutzung - was wird vom Netzbetreiber erhoben?
- Arbeitspreis fest/variabel
- Leistungspreis fest/variabel (nur bei leistungsgemessenen Anlagen)
- Messstellenbetrieb
- Messung
- Abrechnung
Diese Preise werden individuell von jedem Netzbetreiber festgelegt und müssen auf der Homepage veröffentlicht werden.
Netzentgelte - wieso und wie hoch?
Die Netzentgelte sind Gebühren, die von den Gasnetzbetreibern für die Nutzung Ihrer Gasnetze erhoben werden. Diese werden für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Netze verwendet. Die Höhe der Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und in den einzelnen Versorgungsgebieten unterschiedlich hoch sein.
Informationen zu den aktuellen SWBB-Netzentgelten finden Sie unter Gasnetzentgelte.
Konzessionsabgabe - Bedingungen und Höhe
Höhe für Sondervertragskunden: 0,03 Cent/kWh
- Entfällt ab einem Verbrauch von 5.000.000 kWh/Jahr vollständig
- Abgabe für die Nutzung in einer Gemeinde befindlichen Verkehrsräume und verlegten Leitungen
- Zulässiger Höchstbetrag ist in der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)" geregelt
- Abgabe hängt im Wesentlichen von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl) und von der Verbrauchsstruktur (Leistung und Jahresverbrauch) ab
Bilanzierungsumlage - Bedingungen und Höhe
Höhe im Marktgebiet THG: RLM 0,00 Cent/kWh // SLP 0,00 Cent/kWh
Weitere Informationen unter www.tradinghub.com
- Kosten, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas zu kompensieren
- Ausgleich gewährleistet die Systemstabilität des gesamten Gasnetzes
- Höhe der Regelenergieumlage wird im Vorfeld auf Grund der prognostizierten Kosten und Einnahmen, die durch den Kauf und Verkauf von Regelenergie entstehen, von den jeweiligen Marktgebietsverantwortlichen (Gaspool und NCG) festgelegt
- Die Regelenergieumlage wird i.d.R. alle 12 Monate neu ermittelt
Energiesteuer - Bedingungen und Höhe
Höhe: 0,55 Cent/kWh
- Hat die Mineralölsteuer abgelöst
- Ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuer
- Regelt die Besteuerung aller Energiearten sowohl fossiler Herkunft als auch nachwachsender Energieerzeugnisse und synthetischer Kohlenwasserstoffe aus Biomasse als Heiz- oder Kraftstoff
- Überwachung erfolgt durch die Zollverwaltung
- Einnahmen stehen dem Bund zu
Brennstoffemissionshandelsgesetz - warum und wie hoch?
Höhe 2022: 0,546 Cent/kWh
Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurden 2019 die Grundlagen für den Handel mit Emissionszertifikaten geschaffen. Ziel ist die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele und der Treibhausgasneutralität. Zweck ist die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen (§1 BEHG).