Reverse-Charge-Verfahren

Die Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens (= Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) soll der Eindämmung des Missbrauchs im Bereich Umsatzsteuer dienen. Deshalb wird zum 01.09.2013 in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das sogenannte umsatzsteuerliche RC-Verfahren eingeführt.

Damit schuldet bei Lieferungen von Elektrizität der Leistungsempfänger in den Fällen die Steuer, wenn der liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind. Den SWBB-Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers finden Sie nachfolgend zum Herunterladen.