Erneuerbare-Wärme-Gesetz


Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, kurz EWärmeG BW, ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg und betrifft nur Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre zentrale Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2010 modernisieren möchten oder müssen. Das EWärmeG BW 2015 legt einen Pflichtanteil von 15 % des jährlichen Wärmebedarfs fest, der durch erneuerbare Energie gedeckt werden muss.

Innerhalb von 18 Monaten, ab Inbetriebnahme oder nach Austausch der neuen Heizungsanlage, ist die Pflichterfüllung an das Landratsamt zu melden. Die Pflichterfüllung muss von einer sachkundigen Person schriftlich bestätigt werden. Sachkundige sind alle, die nach Bundes- oder Landesrecht zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind - so wie die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen.

Um die 15 % vom EWärmeG BW zu erreichen, bieten wir Ihnen folgende Erfüllungsmöglichkeiten an:

In der nachfolgenden Tabelle sind Erfüllungsoptionen mit der jeweiligen prozentualen Abdeckung des Wärmebedarfs aufgelistet. Die Erfüllungsmöglichkeiten können miteinander kombiniert werden, um die 15 % Abdeckung zu erreichen. So können beispielsweise unser Biogastarif PartnerGas Grün10 (10 %) mit dem Sanierungsfahrplan (5 %) zu einem konstengüstigen Paket geschnürt werden.

Erfüllungsmöglichkeiten

Optionen5 %10 %15 %Anrechen-
barkeit in%
Solarthermie2 [m² Aperturfläche/m² Wfl] (pauschalierter oder rechnerischer Nachweis)
EZFH
MFH


0,023
0,02


0,047
0,04


0,07
0,06

0 bis 15
Holzzentralheizung+++0 bis 15
Einzelraumfeuerung-bis 30.6.15 ≥ 25 % Wfl≥ 30 % Wfl10, 15
Wärmepumpe (JAZ ≥ 3,50; JHZ ≥ 1,20)+++0 bis 15
Biogas (i.V.m. Brennwert)≤ 50 kW≤ 50 kW-0 bis 10
Bioöl (i.V.m. Brennwert)++-0 bis 10
Baulicher Wärmeschutz
- Dachfläche, Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume3
- Außenwände3,4
- Bauteile nach unten gegen unbeheizte Räume, Außenluft o. Erdreich3
- Transmissionswärmeverlust5 (HT)
- Bilanzierung des Wärmeenergiebedarf

> 8 VG

+
3 bis 4 VG
+
-

5 bis 8 VG

+
≤ 2 VG

+
-

≤ 4 VG

+
-

+
-
0 bis 5,10,15

0 bis 15
5, 10

0 bis 15
-
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
≤ 20 kW el (el. Nettoarb./m² Wfl)
> 20 kW el (min. 50 % Deckung des WEB)

5 kWh
16,7 %

10 kWh
33,3 %

15 kWh
50 %

0 bis 15
0 bis 15
Anschluss an Wärmenetz+++0 bis 15
Photovoltaik [kW p/m² Wfl]0,00670,01330,020 bis 15
Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen und Abwärmenutzung----
Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg+--5
Einbau Wärmepumpe--+15

Hinweis zur Tabelle

2 Beim Einsatz von Vakuumröhrenkollektoren verringert sich die Mindestfläche um 20 Prozent

3 EnEv - 20 %

4 Bei Dach und Außenwände: nur flächenanteilige Anrechnung möglich

5 Abhängig von Datum des Bauantrages

Für Informationen zu unseren Förderungsmöglichkeiten und Produkten, folgen Sie bitte den jeweiligen Verlinkungen in der Tabelle.

Alle gesammelten Förderungsmöglichkeiten des Bundes und des Landes finden Sie unter www.energiefoerderung.info.

Weitere Informationen zu den Anforderungen und den Pflichtangaben finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg unter dem Stichwort Energie: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/

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