Umlagen und Abgaben Strom

Die Kosten für Strom sind in Deutschland von vielen Faktoren abhängig. Bis zum Krieg in der Ukraine und den dadurch ausgelösten Veränderungen am europäischen Energiemarkt waren die staatlichen Abgaben und Steuern entscheidend. Sie machten zusammen mit den Netznutzungsentgelten bis zu 75% des Strompreises aus.

Doch mit den noch immer hohen Beschaffungskosten für Strom und den weiter steigenden Netznutzungsentgelten hat sich das grundlegend geändert. Aktuell ist genau die Beschaffung für die Höhe des Strompreises mit 40% maßgeblich bestimmend. Mit 28% nehmen die Netznutzungsentgelte jedoch einen immer größeren Anteil ein. Steuern und Abgaben machen zu 32% den Strompreis aus. (Daten: BNetzA, BDEW)

Die verschiedenen Umlagen und Steuern wollen wir Ihnen nachfolgend kurz erläutern.

Gesetzliche Strom-Zusatzkosten für das Jahr 2026 (Stand 11/2025)

Konzessionsabgabe
mit Leistungsmessung0,110Cent/kWh
ohne Leistungsmessung gem. KAV je nach Einwohnerzahl, z.B. Bi-Bi1,590Cent/kWh
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
 0,446Cent/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung (ehem. §19 StromNEV)
 1,559Cent/kWh
Offshore-Netzumlage (§17 EnWG)
 0,941Cent/kWh
Stromsteuer  
 2,050Cent/kWh

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Das KWKG dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Ähnlich wie beim EEG erhalten Betreiber von KWK-Anlagen einen bestimmten festgelegten Preis für ein kWh erzeugten Strom. Die Mehrkosten des Übertragungsnetzbetreibers werden auch hier durch die KWKG-Umlage auf alle Endkunden umgelegt.

Für das Jahr 2026 beträgt die KWKG-Umlage: 0,446 Cent/kWh

Weitere Informationen und Details finden Sie unter www.netztransparenz.de.

Stromintensive Industrieunternehmen mit einer bestimmten Höhe an Verbrauch werden auf Antrag von den Netzentgelten befreit. Durch eine BNetzA-Festlegung können zudem Verteilnetzbetreiber, die in einem besonders hohen Maß von der Integration von Erneuerbaren-Energien-Anlagen betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich nach den Bestimmungen der Festlegung für die hierfür entstandenen Mehrkosten erhalten. Die dadurch entgangenen Erlöse bzw. entstandenen Kosten werden wieder, ähnlich wie bei der KWKG-Umlage, auf jeden einzelnen Kunden umgelegt.

Für das Jahr 2026 beträgt der Aufschlag für besondere Netznutzung (ehem. §19 StromNEV-Umlage): 1,559 Cent/kWh

Weitere Informationen und Details finden Sie unter www.netztransparenz.de.

Mit der 2013 eingeführten Offshore-Haftungsumlage möchte die Bundesregierung die Risiken beim Netzanschluss von Windkraftanlagen auf hoher See begrenzen. Wenn die Anlage des Betreibers durch Probleme am Netzanschluss keinen Strom ins Netz einspeisen kann, sollen die zu leistenden Entschädigungszahlungen, durch die Umlage refinanziert werden.

Seit 2019 deckt die Umlage auch Kosten ab, die für die Anbindung von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee anfallen. Grundlage ist das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG).

Für das Jahr 2026 beträgt die Offshore-Netzumlage: 0,941 Cent/kWh

Weitere Informationen und Details finden Sie unter www.netztransparenz.de.

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