Umlagen und Abgaben Strom

Die Kosten für Strom sind in Deutschland schon lange von vielen Faktoren abhängig. Bis zum Krieg in der Ukraine und den dadurch ausgelösten Veränderungen am europäischen Energiemarkt waren die staatlichen Abgaben und Steuern entscheidend. Sie machten zusammen mit den Netznutzungsentgelten bis zu 75 % des Strompreises aus.

Doch mit den extrem stark gestiegen Beschaffungskosten für Strom in den letzten beiden Jahren hat sich das grundlegend geändert. Aktuell ist genau die Beschaffung für die Höhe des Strompreises maßgeblich bestimmend. Mit über 20% nehmen die Netznutzungsentgelte jedoch einen immer größeren Anteil ein.

Welche verschiedenen Umlagen und Abgaben es aktuell gibt, wollen wir Ihnen nachfolgend kurz erläutern. Gleichzeitig finden Sie hier die derzeit gültigen Werte.

Gesetzliche Umlagen und Aufschläge für das Jahr 2024 (Stand 01/2024)

Konzessionsabgabe
mit Leistungsmessung0,110Cent/kWh
ohne Leistungsmessung gem. KAV je nach Einwohnerzahl, z.B. Bi-Bi1,590Cent/kWh
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
 0,275Cent/kWh
Stromnetzentgeltverordnung (§19 StromNEV)
bis 1.000.000 kWh (A)0,643Cent/kWh
ab 1.000.000 kWh (B)0,050Cent/kWh
ab 1.000.000 kWh & Stromkosten >4% vom Umsatz (C)0,025Cent/kWh
Offshore-Netzumlage (§17 EnWG)
 0,656Cent/kWh
Umlage für abschaltbare Lasten (§18 AbLa)
 Zum 01.01.2024 abgeschafft0,000Cent/kWh
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
 Seit 01.07.2022 abgeschafft0,000Cent/kWh
Stromsteuer  
 2,050Cent/kWh

Download

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)

Das KWKG dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Ähnlich wie beim EEG erhalten Betreiber von KWK-Anlagen einen bestimmten festgelegten Preis für ein kWh erzeugten Strom. Die Mehrkosten des Übertragungsnetzbetreibers werden auch hier durch die KWKG-Umlage auf alle Endkunden umgelegt.

Für das Jahr 2024 beträgt die KWKG-Umlage: 0,275 Cent/kWh

Weitere Informationen und Details finden Sie unter www.netztransparenz.de.

§19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

Stromintensive Industrieunternehmen mit einer bestimmten Höhe an Verbrauch werden auf Antrag von den Netzentgelten befreit. Ziel der Bundesregierung ist es, diese Unternehmen finanziell zu entlasten, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die dadurch entgangenen Erlöse werden wieder, ähnlich wie bei der KWKG-Umlage, auf jeden einzelnen Kunden umgelegt

Für das Jahr 2024 beträgt die §19 StromNEV Umlage: 0,643 bis 0,025 Cent/kWh

A - bis 1.000.000 kWh: 0,643 Cent/kWh
B - über 1.000.000 kWh: 0,050 Cent/kWh
C - über 100.000 kWh und Stromkosten über 4% des Umsatzes: 0,025 Cent/kWh

Weitere Informationen und Details finden Sie unter www.netztransparenz.de.

Offshore-Netzumlage (§17 EnWG)

Mit der 2013 eingeführten Offshore-Haftungsumlage möchte die Bundesregierung die Risiken beim Netzanschluss von Windkraftanlagen auf hoher See begrenzen. Wenn die Anlage des Betreibers durch Probleme am Netzanschluss keinen Strom ins Netz einspeisen kann, sollen die zu leistenden Entschädigungszahlungen, durch die Umlage refinanziert werden.

Seit 2019 deckt die Umlage auch Kosten ab, die für die Anbindung von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee anfallen. Grundlage ist das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG).

Für das Jahr 2024 beträgt die Offshore-Netzumlage: 0,656 Cent/kWh

Weitere Informationen und Details finden Sie unter www.netztransparenz.de.

Noch Fragen? Wir sind für Sie da!

Team Vertrieb

Team Vertrieb

Telefon: 07142 / 7887-240

Seite drucken