Rattenbefall

Die Stadt Bietigheim-Bissingen hat in ihrer Polizeiverordnung in den Paragrafen 19 bis 26 umfangreiche Regelungen getroffen, was im Fall eines Rattenbefalls zu tun ist. Das nachstehende Merkblatt soll eine Übersicht über die wichtigsten Fragen hierzu geben und zitiert die genannten Vorschriften. Auch in welchem Fall Sie sich an die SWBB wenden wird hier aufgeführt.

Merkblatt Rattenbefall

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