Wie nahezu alle Gemeinden in Baden-Württemberg hat die Stadt Bietigheim-Bissingen im Jahr 2011 die sogenannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt.
Als Tochterunternehmen der Stadt stellen die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen (SWBB) ihre Entwässerungsanlagen zur Verfügung, in denen das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser abgeleitet und behandelt wird. Hierfür wird seit vielen Jahren eine Abwassergebühr erhoben, die durch die bezogene Frischwassermenge berechnet wird. In dieser Abwassergebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung und Beseitigung von Schmutzwasser- als auch von Niederschlagswassermengen enthalten.
Ihre Vorteile:
- hohe Versorgungssicherheit für 92.000 Einwohner in Bietigheim-Bissingen und sieben weitere Kommunen
- langjähriges technisches und kaufmännisches Fachwissen für Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung
- Zuständigkeit der technischen Betriebsführung für mehrere Kommunen aus der Nachbarschaft
| Art | Betrag |
| Schmutzwassergebühr | 1,44 EUR/m3 |
| Niederschlagswassergebühr | 0,75 EUR/m2 |
Hinweise:
1. Auf Abwassergebühren wird keine Umsatzsteuer erhoben.
2. Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter.
3. Für die Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen bebauten und versiegelten Flächen der Grundstücke, die Niederschlagswasser in die Kanalisation einleiten, maßgebend.
4. Die aktuelle Abwassersatzung der Stadt Bietigheim-Bissingen finden Sie »Hier (unter Finanzen).
Mit der Kalkulationsperiode 2010-2012 wurden erstmalig die Niederschlagswassergebühren für Bietigheim-Bissingen kalkuliert. Dabei wurden die bei einer Befliegung ermittelten versiegelten Grundstücksflächen als Kalkulationsgrundlage zugrunde gelegt. Im anschließenden Selbstauskunftsverfahren wurden alle Grundstückseigentümer gebeten, die ermittelten Flächenwerte, insbesondere den Versiegelungsgrad der befestigten Flächen sowie den Kanalanschluss zu prüfen, um die Möglichkeit für Korrekturen und Ergänzungen zu eröffnen. Die so aktualisierten Daten hatten zum Ergebnis, dass sich die gesamte versiegelte Fläche in Bietigheim-Bissingen für die Kalkulationsperiode 2013-2014 gegenüber der vorherigen reduzierte.
Dies spielt für die Berechnung eine große Rolle, da die Niederschlagswassergebühr sich aus den Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dividiert durch die versiegelten Flächen errechnet. Die Gebührenerhöhung resultiert damit zum einen aus der erwähnten verminderten versiegelten Fläche. Darüber hinaus sind unter Zugrundelegung einer hundertprozentigen Kostendeckung bei den turnusmäßigen Neukalkulationen auch die anfallenden Kostensteigerungen der Abwasserbeseitigung, z. B. bei den Energie- oder Personalkosten, entsprechend zu berücksichtigen. Der Gemeinderat hat die Höhe der Abwassergebühr in Kenntnis der ihm vorgelegten Gebührenkalkulation in öffentlicher Sitzung beschlossen. Die Kalkulation erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
- Flyer Kläranlage Nesselwörth
- Preisblatt Wasser & Abwasser
- Meldeformular Grundstücksflächen
- Broschüre | Gesplittete Abwassergebühr
- Anleitung Erfassungsblatt
- Beispiel für ein Erfassungsblatt
- Urteil VGH Mannheim | Keine Abwassergebühren nur nach Frischwasserverbrauch
- Merkblatt | Entsiegelung Flächen
- Merkblatt | Regenwassernutzungsanlage Zisterne
- Merkblatt Abrechnung Schmutzwassergebühr
- Merkblatt zum Kanalanschluss
Abwasserreinigung
Wissenswert
Für viele Dinge im täglichen Leben ist die Qualität von Trinkwasser nicht erforderlich. Als ökologische Alternative kann hierfür oftmals Regenwasser eingesetzt werden (Toilettenspülung, Gartenbewässerung). Durch Ihre Entscheidung, Regenwasser in einer Zisterne zu sammeln, leisten Sie somit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
Allerdings können Zisternen Auswirkungen auf die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch haben, wenn Sie nicht ordnungsgemäß installiert oder betrieben werden. Die gesundheitlichen Risiken können nur dann so gering wie möglich gehalten werden, wenn die zuständigen Behörden/Einrichtungen Kenntnis von dem Vorhandensein solcher Anlagen haben. Daher ist der Betrieb einer Zisterne beim zuständigen Wasserversorger und beim Gesundheitsamt anzuzeigen.
Mehr dazu in den Merkblättern
Bei stärkeren Regenereignissen kann der Wasserspiegel im Kanalnetz bis auf Höhe der Straße ansteigen. Ohne Rückstauschutz würde dabei auch Abwasser über die Grundstücksentwässerung in tiefer liegende Räume eindringen. Durch eine geeignete Rückstausicherung, beispielsweise einen Rückstauverschluss oder eine Hebeanlage, können Gebäude vor den Folgen einer Überflutung aus dem Kanalnetz geschützt werden.
In Bietigheim-Bissingen schreibt die Abwassersatzung bereits seit 1967 vor, dass sich Grundstücksbesitzer gegen Rückstau aus öffentlichen Entwässerungsanlagen selbst zu schützen haben.
Bei Starkregen können Niederschlagsmengen anfallen, die von der vorhandenen Straßen-, Gelände- und Grundstücksentwässerung nicht vollständig aufgenommen oder schadlos abgeleitet werden. Niederschlagswasser und Überflutungen aus dem Kanalnetz können dann oberirdisch abfließen, sich in Geländetiefpunkten sammeln und in Gebäude eindringen. Auch Tage nach den Ereignissen kann es zu Schäden durch angestiegenes Grundwasser kommen.
Eine geeignete Vorsorge setzt voraus, dass zunächst die möglichen Wasserwege und Eintrittsstellen am Grundstück und Gebäude erfasst werden. Darauf aufbauend sind bauliche, technische, organisatorische und nutzungsbezogene Maßnahmen aufeinander abzustimmen.
In der Kläranlage Nesselwörth wird das Abwasser aus Bietigheim-Bissingen und zahlreichen Nachbarkommunen behandelt. Dabei werden zunächst Feststoffe, Sand und Fette entfernt, anschließend gelöste Kohlenstoff-, Stickstoff- und Phosphorverbindungen biologisch und chemisch abgebaut. Das gereinigte Wasser wird der Enz und damit dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt.
Das bei der Schlammbehandlung entstehende Klärgas verwenden wir zur Erzeugung von Strom und Wärme. Ab 2028 werden in einer zusätzlichen 4. Reinigungsstufe außerdem Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände und Pflanzenschutzmittel entfernt. Damit leistet die Kläranlage einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz und zur nachhaltigen Nutzung von Energie und Wasserressourcen.
Mit der gesplitteten Abwassergebühr werden die Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt berechnet. Die Schmutzwassergebühr richtet sich weiterhin nach dem Frischwasserverbrauch. Für die Niederschlagswassergebühr werden die bebauten und befestigten Flächen berücksichtigt, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. Dabei wird nach dem Grad der Versiegelung und der Wasserdurchlässigkeit unterschieden.
Durch die getrennte Berechnung werden die Kosten verursachungsgerechter und transparenter verteilt. Grundstückseigentümer können die gebührenrelevante Fläche beispielsweise durch wasserdurchlässige Beläge, begrünte Dächer, Versickerungsanlagen oder die Nutzung von Niederschlagswasser reduzieren. Voraussetzung ist, dass die tatsächlichen Flächen- und Entwässerungsverhältnisse vollständig und zutreffend angegeben werden.
Zur Herstellung eines Abwasseranschlusses in Bietigheim-Bissingen und in den von den Stadtwerken betreuten Kommunen ist zunächst ein Kanalanschluss schriftlich zu beantragen. Im Rahmen der Prüfung wird beurteilt, ob die geplante Grundstücksentwässerung den geltenden Regelwerken und den örtlichen Gegebenheiten entspricht. Erforderliche Anpassungen werden im Genehmigungsverfahren mitgeteilt.
Bei Neubauvorhaben kann es insbesondere bei stark ausgelasteten Kanalnetzen erforderlich sein, die Einleitung von Niederschlagswasser zu begrenzen (Einleitebeschränkung). In diesem Fall sind auf dem Grundstück geeignete Rückhaltemaßnahmen, beispielsweise Zisternen oder begrünte Dächer, vorzusehen.
Nach Erteilung der Genehmigung darf der Kanalanschluss durch ein geeignetes Tiefbauunternehmen hergestellt werden. Die Hausanschlussleitung ist vom Kontrollschacht aus geradlinig und mit einem gleichmäßigen Gefälle von mindestens 1 % und höchstens 5 % auszuführen. Für die Herstellung des Anschlusses dürfen ausschließlich geeignete und zugelassene Rohr- und Formstücke verwendet werden. Abweichungen von der genehmigten Planung bedürfen der vorherigen Zustimmung der SWBB.
Nach Herstellung des Anschlusses ist eine Abnahme durch die SWBB im offenen Kanalgraben erforderlich. Der geplante Abnahmetermin ist mindestens zwei Tage vorher mit den Stadtwerken abzustimmen. Bei der Abnahme müssen unter anderem der fachgerechte Anschluss an den Hauptkanal sowie – bei einem direkt am Kanal hergestellten Anschluss – der Bohrkern erkennbar beziehungsweise vorgelegt werden. Bei vorverlegten Anschlüssen sind außerdem die Lage und Tiefe des Kontrollschachts sowie die eindeutige Zuordnung der Regen- und Schmutzwasseranschlüsse nachzuweisen.
Wird die Abnahme im offenen Graben nicht ermöglicht oder nicht rechtzeitig abgestimmt, kann die technische Abnahme gegebenenfalls durch eine Kamerabefahrung erfolgen. Die hierfür entstehenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen.
Ist die Nutzung eines bestehenden Hausanschlusses aufgrund der genehmigten Planung nicht möglich, ist ein neuer Hausanschluss herzustellen. Der bestehende Anschluss ist in diesem Fall fachgerecht zu verschließen.
Noch Fragen? Wir sind für Sie da!
Team Abwasser
Telefon: 07142 / 7887-475