Messstellenbetrieb

Wann muss ein Zähler eigentlich abgelesen werden?

Grundlegend ist das Interesse für die heimischen Energiezähler eher gering, solange Strom, Wasser und Wärme zur Verfügung stehen. Da kann die mit der Post gelieferte Ablesekarte schnell mal vernachlässigt werden. Aber das sollte sie nicht. Durch den Gang zum Zähler sowie die Ablesung und Übermittlung des Zählerstandes vermeiden Sie, dass Ihre Verbräuche rechnerisch ermittelt werden müssen. Denn bei dieser, umgangssprachlich auch "Schätzung" genannten, Ersatzwertbildung können natürlich auch Abweichungen zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch auftreten. Den Aufwand der nachträglichen Richtigstellung möchten Sie bestimmt umgehen. Nicht nur dass Sie damit ungerechtfertigte Kosten vermeiden können, ebenso sind Sie durch eine zügige Selbstablesung auf keinen Ableser sowie Ablesetermin angewiesen.

Um abschätzen zu können, wann bei Ihnen die nächste Zählerablesung ansteht, erläutern wir im folgenden die drei gängigsten Fälle bei denen ein Zählerstand benötigt wird.

Nicht jeder Zähler ist gleich. Wenn Sie bereits über einen neuen Stromzähler verfügen und sich unsicher sind, wie dieser abgelesen wird, dann schauen Sie sich doch unsere Videos zu den verschiedenen Zählertypen an.

 

1. Turnusablesung

Wie Ihnen bestimmt bekannt ist, müssen alle relevanten Zähler einmal im Jahr von Ihrem zuständigen Netzbetreiber, also den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen, abgelesen werden. Dabei ist es irrelevant, ob Sie von der SWBB oder einem anderen Lieferanten versorgt sind. Nachdem die Stadtwerke Ihre Zählerstände erfasst haben, werden diese Ihrem Lieferanten übermittelt, damit dieser die Jahresverbrauchsabrechnung erstellen kann. 

Dabei verfolgen wir in unserem Netzgebiet bei der Turnusablesung ein rollierendes Prinzip. Das bedeutet, dass wir die Turnusablesungen differenziert nach Straßenzügen über das ganze Jahr verteilt durchführen. Ein individueller Wechsel des Ablesemonats, z.B. von Mai auf September ist dadurch nicht möglich. 

Wir informieren Sie immer rechtzeitig, sobald Ihre nächste Ablesung vorgesehen ist. 

Lesen Sie Ihre Zähler auch gerne selbst und zu jeder Zeit ab:

Turnus- und Zwischenablesung

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Zählerwechsel für den Turnus unter anderem von unserem Partner "U-Serv" durchgeführt werden. Die Monteure tragen stets einen SWBB-Ausweis mit sich.

 

2. Einzug/Auszug

Als neuer Mieter einer Wohnung oder eines Hauses übernehmen Sie nicht nur die Räumlichkeiten sondern auch die bereits dort installierten Zähler. Damit Sie im schlimmsten Fall nicht die Energie Ihres Vormieters bezahlen müssen, ist es ratsam direkt am ersten Tag alle Zähler abzulesen. Das gleiche gilt beim Auszug, da Ihre Verbräuche bis zum Tag des Auszuges sonst rechnerisch ermittelt werden müssen. Wie schon bei der Turnusablesung erklärt, ersparen Sie sich damit unnötigen Ärger.

Egal ob Mieter, Vermieter oder Lieferant: alle haben  großes Interesse an einem reibungslosen Ablauf.

 

3. Lieferantenwechsel

Wenn Sie Ihren Lieferanten wechseln, haben Sie bestimmt Ihre Gründe. Der neue Lieferant ist günstiger, oder Sie waren mit dem Service des alten Lieferanten unzufrieden. In allen Fällen ist es für Sie von Interesse, dass sowohl der alte als auch der neue Lieferant nur die Energie bei Ihnen abrechnen, die Sie auch bei diesem bezogen haben. Deswegen ist es notwendig am Tag des Lieferantenwechsels den entsprechenden Zähler abzulesen und diese Stände dem zuständigen Netzbetreiber zu melden.

Weitere Informationen zum Messstellenbetrieb erhalten Sie hier.

Focus Preissieger 2019
Top Versorger Strom & Gas
Deutschlands beste Regionalversorger