Befristete Anschlüsse
Befristete Stromanschlüsse (Baustrom)
Ein befristeter Stromanschluss ist eine provisorisch versorgte Anlage. Hierzu gehören zum Beispiel elektrische Anschlüsse für Baustellenverteiler (Baustromanschlüsse) oder provisorische Anschlüsse für Veranstaltungen/Schausteller, welche für die vorübergehende elektrische Versorgung von Maschinen aller Art benötigt werden.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Antragsformular „Antrag_provisorischer_Stromanschluss“ und steht Ihnen auf dieser Seite zum Download bereit.
Bitte senden Sie uns mit der Anmeldung einen digitalen, amtlichen Lageplan mit gewünschten Anschlusspunkt mit.
Abmeldung
Wenn Sie Ihren Anschluss nicht mehr benötigen, schicken Sie uns eine E-Mail an den technischen Kundenservice unter info.technik(at)sw-bb.de mit Informationen zum Anschluss.
Technische Voraussetzungen
Der bauseitig zur Verfügung gestellte Baustromverteiler muss den gültigen technischen Anschlussbedingungen entsprechen.
Es gilt die aktuell gültige Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die jeweils gültige TAB, sowie die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB's) der SWBB. Detaillierte technische Vorrausetzungen finden Sie im Dokument „technische_Vorrausetzungen_prov._Stromanschluss“. Dies stellen wir zum Download bereit.
Standrohr und provisorischer Wasseranschluss
Standrohrvermietung
Standrohre werden nur an eingetragene Unternehmen und nicht an Privatpersonen vermietet. Ein Termin zur Abholung des Standrohres mit eingebautem Wasserzähler ist im Vorfeld nicht notwendig.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten unseres Lagers. Für eine schnellere Abwicklung bitten wir Sie, das Formular „Antrag_provisorischer_Wasseranschluss_Standrohr“ im Vorfeld auszufüllen und mitzubringen. Gerne können Sie vorher im Lager anrufen, ob ein Standrohr zur Verfügung steht.
Abholadresse und Geschäftszeiten Lager der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen
Anschrift: Rötestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen
Tel.: 07142/7887-181 oder -182
Das Lager ist zu diesen Zeiten für Sie da:
Montag-Freitag | 7:00 - 12:00 Uhr |
Montag-Mittwoch | 12:45- 16:30 Uhr |
Donnerstag | 12:45 - 16:00 Uhr |
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass ein Standrohr 2m lang und rund 30kg schwer ist, kommen Sie daher mit einem entsprechendem Fahrzeug zur Abholung.
Bedingungen
Wasserabgabe für Bau- und sonstige vorübergehende Zwecke nur an eingetragene Unternehmen gemäß
§ 22 Abs. 3 und 4 AVBWasserV, sowie die erweiterten Bedingungen der SWBB. Siehe Dokumente „Bedingungen_Standrohr_Wasserabgabe“ und „Preisliste_Standrohr_Bauwasser“
Beantragung provisorischer Wasseranschluss / Bauwasser
Für die rechtzeitige Beantragung ist der Bauherr zuständig. Sobald die Baugenehmigung vorliegt, sollte das Bauwasser beantragt werden, um Verzögerungen zu verhindern. Die provisorischen Anschlüsse gelten auch für Schausteller und Veranstaltungen. Es gilt die AVB Wasser.
Die Anmeldung erfolgt über das Antragsformular „Antrag_provisorischer_Wasseranschluss_Standrohr“ und steht Ihnen auf dieser Seite zum Download bereit.
Bitte schicken Sie uns mit der Anmeldung einen digitalen, amtlichen Lageplan mit gewünschten Anschlusspunkt mit.
Abmeldung
Wenn Sie Ihren Anschluss nicht mehr benötigen, schicken Sie uns eine E-Mail an den technischen Kundenservice unter info.technik(at)sw-bb.de oder wenden Sie sich an Ihren Bauleiter.
Dateien zum Download
Antrag provisorischer Stromanschluss
Preisliste provisorischer Stromanschluss
Technische Vorrausetzungen prov. Stromanschluss
Grundstückseigentümererklärung
NAV Niederspannungsverordnung
Antrag prov. Wasseranschluss und Standrohre
Bedingungen Standrohr und Wasserabgabe
Preisliste Standrohr und Wasserabgabe
Geschäftszeiten und telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag und Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch und Freitag | 08:00 - 14:00 Uhr |