Aktuelles

Energiepreisbremsen

Anfang April werden alle betroffenen SWBB-Kunden*Innen über die Energiepreisbremsen informiert. Die Entlastungen gelten laut Gesetz ab März 2023 (mit Rückwirkung zum 01. Januar 2023) und wirken ab diesem Termin preisdämpfend für alle Monate, in denen der Verbrauchspreis des Kunden über dem gesetzlich festgelegten Referenzpreis liegt.

„Unsere Kunden*Innen müssen nicht tätig werden, die SWBB arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung und informieren frühestmöglich“ so Ute Grothe von der Unternehmenskommunikation.

März-Abschlag wird erst im April fällig

Der erste reduzierte Abschlag für März wird bei den SWBB, wie bisher auch, im darauffolgenden Monat April fällig. Zu diesem Termin wird auch die Entlastung für die Monate Januar und Februar rückwirkend berücksichtigt. Alle relevanten Informationen zu den Preisbremsen erhalten unsere Kunden*Innen vor der Fälligkeit.

Die Umsetzung ist für alle Energieversorgungsunternehmen eine große Herkules-Aufgabe, die aufwendige IT-Vorbereitungen und prozessuale Anpassungen in kürzester Zeit erfordern. Das Team arbeitet mit Hoch-druck und allen verfügbaren Ressourcen an diesem Thema.


Enorme Herausforderungen in der IT

Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung liegen schlichtweg in der besonderen Situation und den engen Zeitplänen. „Eine fertige IT-Lösung nach Baukastenprinzip gibt es nicht und könne es aufgrund der Einmaligkeit dieser Maßnahme auch nicht geben“ so GF Mastenbroek. Das erschwert die Arbeit der SWBB enorm. Für jedes Stadtwerk müssen die IT-Systeme auf die individuellen, teils komplexen Tarifstrukturen für unterschiedlichste Kundengruppen angepasst werden. Auch Sonderfälle sowie Umzüge, Tarif- oder Versorgerwechsel müssen bei der korrekten Ermittlung der Entlastungen und der Umprogrammierung des Abrechnungssystems berücksichtigt werden.
Solch eine völlig neue IT-Lösung zu entwickeln, braucht normalerweise viel Zeit. „Viel mehr Zeit, als uns die engen Fristen der Bundesregierung für die Umsetzung der Entlastungsmaßnahme vorgeben“ – so GF Mastenbroek weiter. Zusätzlich ergänzt er: „Ein Projekt, wie die staatlichen Energiepreisbremsen, ist ein Novum für alle Energieversorger. Unser Ziel ist es, die Umsetzung im Sinne unserer Kunden*Innen in extrem knapper Zeit mit den vorhandenen Ressourcen optimal zu erreichen“. 

Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH

Richard Mastenbroek 

Geschäftsführer

Focus Preissieger 2019
Top Versorger Strom & Gas
Deutschlands beste Regionalversorger