Mit der Kalkulationsperiode 2010-2012 wurden erstmalig die Niederschlagswassergebühren für Bietigheim-Bissingen kalkuliert. Dabei wurden die bei einer Befliegung ermittelten versiegelten Grundstücksflächen als Kalkulationsgrundlage zugrunde gelegt. Im anschließenden Selbstauskunftsverfahren wurden alle Grundstückseigentümer gebeten, die ermittelten Flächenwerte, insbesondere den Versiegelungsgrad der befestigten Flächen sowie den Kanalanschluss zu prüfen, um die Möglichkeit für Korrekturen und Ergänzungen zu eröffnen. Die so aktualisierten Daten hatten zum Ergebnis, dass sich die gesamte versiegelte Fläche in Bietigheim-Bissingen für die Kalkulationsperiode 2013-2014 gegenüber der vorherigen reduzierte.
Dies spielt für die Berechnung eine große Rolle, da die Niederschlagswassergebühr sich aus den Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dividiert durch die versiegelten Flächen errechnet. Die Gebührenerhöhung resultiert damit zum einen aus der erwähnten verminderten versiegelten Fläche. Darüber hinaus sind unter Zugrundelegung einer hundertprozentigen Kostendeckung bei den turnusmäßigen Neukalkulationen auch die anfallenden Kostensteigerungen der Abwasserbeseitigung, z. B. bei den Energie- oder Personalkosten, entsprechend zu berücksichtigen. Der Gemeinderat hat die Höhe der Abwassergebühr in Kenntnis der ihm vorgelegten Gebührenkalkulation in öffentlicher Sitzung beschlossen. Die Kalkulation erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.