Energieausweis

Energieausweis - neue gesetzliche Regelungen

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis gibt mit einem bestimmten Energiekennwert überschlägig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Energieeffizienz kann entweder als Energiebedarf des Gebäudes oder aber als Energiekennwert auf der Grundlage des erfassten tatsächlichen Energieverbrauchs angegeben werden.

Für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises bedarf es einer umfangreichen Auswertung des Gebäudes. Im Gegensatz dazu wird der verbrauchsorientierte Energieausweis aus den tatsächlichen Energieverbrauchswerten der letzten Jahre ermittelt. Es wird, sofern diese das übliche Maß deutlich übersteigen, Wohnungsleerstände im Gebäude rechnerisch berücksichtigt und eine so genannte Witterungsbereinigung des Verbrauchswertes vorgenommen.

Mit der Witterungsbereinigung soll der ermittelte Energieverbrauch auf ein durchschnittliches Klima der letzten Jahre bezogen werden; damit wird der Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie besonders warmen oder kühlen Wintern sowie regionale Unterschiede ausgeglichen.


Wer braucht welchen Energieausweis?

Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht.

Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ein halbes Jahr später – ab dem 01. Januar 2009 – gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude - ab 1. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude.

Bis zur ersten Frist am 01.10.2008 ist es zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.

Bis zu diesem Termin ist es für alle möglich die günstigere Variante des verbrauchsbasierte Energieausweises zu wählen.

Ab 1. Oktober 2008 werden bedarfsbasierte Energieausweise für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen verpflichtend:

1.       Der Bauantrag ist gestellt worden, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 gegolten hat.

2.       Zwischenzeitlich wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die dazu führen, dass das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung erfüllt wird.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis. Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen Baujahres, sowie für die so genannten Nichtwohngebäude (zum Beispiel Bürogebäude, Geschäftshäuser) gilt ebenfalls Wahlfreiheit.

 


Service für unsere Gas- und Fernwärmekunden der SWBB:
Der verbrauchsbasierte Energieausweis

Die SWBB stellt basierend auf den letzten 4 Jahren eine gradtagsbereinigte Energiebilanz auf. Bestellen kann den verbrauchsbasierten Energieausweis, wer Kunde der SWBB ist und Fernwärme und/oder Gas bezieht.

Dieser wird aufgrund der zusätzlichen Angaben auf einem Anforderungsbogen sowie den vorliegenden Abrechnungsdaten gegen ein Entgelt von
- 50.- Euro je Gebäude mit bis zu 5 zu erfassenden Abrechnungseinheiten
- 58.- Euro je Gebäude mit 6 bis 15 zu erfassenden Abrechnungseinheiten
- 66.- Euro je Gebäude mit mehr als 15 zu erfassenden Abrechnungseinheiten
erstellt. Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Sollte in Ihrem Gebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten der Fernwärme- oder Gaszähler (für die Heizung und WWB) auf  Mieter oder mehrere Eigentümer laufen, sind deren Vollmachten erforderlich, damit wir die Energieverbrauchsdaten weitergeben dürfen.

Gerne können Sie den Anforderungsbogen und das Formular für die Vollmachten in unserem Kundenzentrum abholen oder von dieser Seite (rechte Spalte) downloaden.

Kontakt: Kundenzentrum Tel. 07142 7887 222

Internetadressen zum Thema Energieausweis:
www.dena-energieausweis.de
www.asue.de
www.gih-bv.de
www.energieausweis-aktuell.de


SWBB-Kundenzentrum

Wir beraten Sie gerne.

Kundenzentrum
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Email: kundenzentrum(at)sw-bb.de

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