Fernwärme... für Privatkunden

Energetische Anforderungen an den Gebäudeneubau - Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Vorwort
Diese Information richtet sich an Personen, die einen Neubau planen oder eine Komplettsanierung eines Bestandsgebäudes vornehmen möchten und an die Fernwärme des Wohngebietes Buch, des Wohngebietes Kreuzäcker/Ellental in Bietigheim-Bissingen angeschlossen sind.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die seit Februar 2002 geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt folgende Anforderungen an den Neubau: Als energetischer Mindeststandard gilt der Heiz-Energieverbrauch eines Niedrigenergiehauses. Als Nachweisgröße dient der Jahres-Primärenergiebedarf eines Gebäudes, der in Abhängigkeit vom Verhältnis der wärme übertragenden Umfassungsfläche und dem beheizten Gebäudevolumen begrenzt ist.
Primärenergiefaktoren
(fP)
Nach der EnEV wird der Primärenergiebedarf mit den vor gelagerten Prozessschritten Förderungen, Aufbereitung und Transport der Energieträger berücksichtigt.
In Wohngebieten mit Fernwärmenetzen ist in der Regel die Fernwärme als Primärenergieträger zur Beheizung bzw. Warmwasserbereitung in Gebäuden eingesetzt. Der Primärenergiefaktor eines Fernwärmenetzes ist im wesentlichen abhängig vom eingesetzten Energieträger (z. B. Erdgas, Biomasse), der Art der Wärmeerzeugung (z. B. Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung) sowie der Erzeugungsstruktur.
Im Fernwärmenetz Buch liefert das Heizkraftwerk Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung und der Kesselanlage. Der Primärenergiefaktor fP beträgt 0,98.
Im Fernwärmenetz Kreuzäcker werden im Heizwerk hauptsächlich erneuerbare Brennstoffe eingesetzt. Der Primärenergiefaktor fP beträgt 0,55.
Anlagenaufwandszahl
(eP)
Die Anlagenaufwandszahl eP beschreibt die Effizienz der Heiztechnik eines Gebäudes. In die Anlagenaufwandszahl fließen u. a. der Primärenergiefaktor fP, die Art der Wärmeverteilung (in oder außerhalb der thermischer Hülle eines Gebäudes), die Energiebezugsfläche AN und die Art der Trinkwassererwärmung ein. Die Anlagenaufwandszahl kann als Kehrwert des Wirkungsgrades betrachtet werden; eine geringe Anlagenaufwandszahl beschreibt ein effizientes Heizsystem.
Eine Standard-Öl-Heizanlage hat eine Anlagenaufwandszahl von ca. 1,8; eine Gas-Brennwertanlage liegt bei etwa 1,3. Je höher die Anlagenaufwandszahl ist, desto effizienter muss die Gebäudedämmung sein, d. h. bei einer Standard-Öl-Heizanlage wird die Gebäudedämmung stärker sein als bei einer Gas-Brennwertanlage.
Maximal zulässiger Jahres-Primärenergiebedarf
Der maximal zulässige Primärenergiebedarf ist durch den Anhang 1 der EnEV vorgegeben. Einfluss auf den maximalen Jahres-Primärenergiebedarf haben das Verhältnis der wärme übertragenden Umfassungsfläche mit dem beheizten Gebäudevolumen sowie die Art der Trinkwasserbereitung (elektrisch oder fossil, zentral oder dezentral).
Tatsächlicher Jahres-Primärenergiebedarf
Der tatsächliche Jahres-Primärenergiebedarf wird über den Jahres-Heizwärmebedarf und den Warmwasserwärmebedarf unter Einfluss (Multiplikation) der Anlagenaufwandszahl eP ermittelt.
Der Jahres-Heizwärmebedarf wird über die Norm DIN EN 832 bzw. DIN 4108-6 oder nach dem "vereinfachten Verfahren" nach EnEV Anhang 1 Nr. 3 bestimmt. Um einen Mindestdämmstandard sicherzustellen, wird der maximale spezifische Transmissionswärmeverlust durch die EnEV beschränkt und orientiert sich an den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 95 (WSVO 95).
Der Jahres-Trinkwasserwärmebedarf wird durch die EnEV (12,5 kWh/m2*a) festgelegt. Der tatsächliche Jahres-Primärenergiebedarf darf den maximal zulässigen Jahres-Wärmebedarf nicht überschreiten.
Quellennachweis
Normen können über den Beuth-Verlag bezogen werden:
Beuth Verlag GmbH
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Telefon 030 2601-0
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