Energie Check... für Privatkunden

Aktuelle Fragen
Aktuelle Fragen
Welche Vorschriften gelten zurzeit?
Seit 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, kurz EEWärmeG. Desweiteren gilt seit 1. Oktober 2009 die novellierte Energieeinsparverordnung EnEV 2009.
In Baden-Württemberg gilt zusätzlich das EWärmeG für Bestandsgebäude.
Was beinhaltet das EEWärmeG?
Das EEWärmeG schreibt im Neubau den Einsatz erneuerbarer Energien vor.
Wer ist vom EEwärmeG betroffen?
Wer seinen Bauantrag ab dem 1. Januar 2009 einreicht muss nach dem neuen EEWärmeG bauen. Das heißt, er muss für Heizung, Warmwasser und Kühlung teilweise erneuerbare Energien nutzen.
Links zu EEG und EEWärmeG
EWärmeG und EnEV
Hier finden Sie Informationen über das Energiewärmegesetz und die Energiesparverordnung.
ID = 2481
Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH Rötestraße 8 74321 Bietigheim-Bissingen
