Aktuelle Fragen

Aktuelle Fragen

Welche Vorschriften gelten zurzeit?

Seit 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, kurz EEWärmeG. Desweiteren gilt seit 1. Oktober 2009 die novellierte Energieeinsparverordnung EnEV 2009.
In Baden-Württemberg gilt zusätzlich das EWärmeG für Bestandsgebäude.

Was beinhaltet das EEWärmeG?

Das EEWärmeG schreibt im Neubau den Einsatz erneuerbarer Energien vor.


Wer ist vom EEwärmeG betroffen?

Wer seinen Bauantrag ab dem 1. Januar 2009 einreicht muss nach dem neuen EEWärmeG bauen. Das heißt, er muss für Heizung, Warmwasser und Kühlung teilweise erneuerbare Energien nutzen.


EWärmeG und EnEV

Hier finden Sie Informationen über das Energiewärmegesetz und die Energiesparverordnung.





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