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Gesplittete Abwassergebühr
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Bietigheim-Bissingen
Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.03.2010 ändert sich die Berechnung der Abwassergebühr.
Bisher war es so, dass nach dem einheitlichen Frischwasser-Maßstab die Gebühr berechnet wurde. Die Gebühr die bisher einen Bestandteil hatte, wird zukünftig aus zwei Bestandteilen bestehen. Das heißt die bei der Schmutz- und Regenwasserentsorgung anfallenden Kosten werden verursachergerecht aufgeteilt und separat berechnet.
Im Juli erhielten alle Haus-und Grundstücksbesitzer ein Anschreiben, mit allen wichtigen Informationen. Sollten Sie Post von den SWBB erhalten und nicht Eigentümer des Grundstückes sein, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Teilen Sie uns, sofern Ihnen bekannt, den Eigentümer für die Grundstücksnummer mit oder leiten Sie die Unterlagen an diesen weiter.
Wenn Sie keinen Erfassungsbogen bzw. Unterlagen erhalten haben und Ihr Grundstück sich in Bietigheim-Bissingen befindet wenden Sie sich bitte an die SWBB, Herrn Foret. Sie erreichen Herrn Foret unter 07142/7887-495.
Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Informationsbroschüre. Zudem finden Sie hier ein Beispiel eines Erfassungsblatt und eine Anleitung zum Ausfüllen des Bogens. Des Weiteren können Sie die Pressemitteilung dazu hier lesen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Zisterne haben, können Sie dies unserem Merkblatt entnehmen. Wenn Sie Informationen zum Thema Flächenentsiegelung benötigen, finden Sie diese hier.
