Strom... für Netznutzer

Netznutzer

Verträge Netznutzung

Die nachfolgenden Verträge bilden die Grundlage für den Netzzugang und die Netznutzung des Stromnetzes der SWBB GmbH.


Netzanschlussvertrag (Niederspannung)

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer ( in der Regel der Eigentümer der Kundenanlage) und der SWBB GmbH abgeschlossen. Der Netzanschlussvertrag regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage einschließlich der Kostenübernahme.


Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Netzkunden und dem Netzbetreiber SWBB. Für die Netznutzung ist ein Netznutzungsentgelt zu bezahlen.


Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber SWBB. In ihm wird der Ablauf eines Lieferantenwechsels, die Art der Abrechnung und die Einzelheiten des Datenaustauschs festgelegt. Der Abschluss dieses Vertrages ist Voraussetzung für die Aufnahme der Belieferung von Netzkunden im Netzgebiet der SWBB GmbH.


Messstellen- und Messrahmenvertrag

Im Bereich des Messwesens für Strom (BK6-09-034) und Gas (BK7-09-001) hat die Bundesnetzagentur mit Ihren Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen einheitliche Vorgaben zur Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Netzbetreibern und Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister getätigt. 

Der Messstellen- und Messrahmenvertrag regelt gemäß § 3 Messzugangsverordnung (MessZV) vom 17.10.2008 zwischen dem Netzbetreiber und einem Dritten die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung durch den Dritten.  

Nachfolgend bieten die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH den Messstellen- und Messrahmenvertrag als Download an:

 


Die Anlagen 1-4 zum Messtellen- und Messrahmenvertrag werden derzeit überarbeitet und werden in Kürze veröffentlicht.


Hinweis zu den Verträgen

Den Netzanschlussvertrag – bitte vollständig ausgefüllt an das Technische Büro der SWBB weiterleiten.

Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist verboten.


Ansprechpartner

SWBB. Wir beraten Sie gerne.

Regulierungsmanagement

Tel. 07142 / 7887 - 123 oder 124
Fax 07142 / 7887 - 249

Technisches Büro
Tel. 07142 / 7887 - 333
Fax 07142 / 7887 - 309

Unsere Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 
durchgehend von 8 - 17 Uhr

Mittwoch und Freitag
durchgehend von 8 - 14 Uhr





Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH   Rötestraße 8   74321 Bietigheim-Bissingen