Trinkwasser... für Geschäftskunden

Gesonderte Informationen
für Partnerkommunen
Bauwasser und Standrohre
Wasserabgabe für Bau- und sonstige vorübergehende Zwecke gemäß § 22 Abs. 3 und 4 AVBWasserV
Für die Trinkwassermenge wird der Allgemeine Arbeitspreis berechnet.
Für Bauwasserzähler wird ein zweifacher Grundpreis berechnet.
Für Standrohr-Wasserzähler wird ab 1.8.2009
eine Mietpauschale von 1,50 €/Tag netto,
bzw. von 1,61 €/Tag brutto*, berechnet.
Für die Ausgabe und Rücknahme des Standrohrs werden Kosten
in Höhe von 20.00 Euro/netto (21,40 €/brutto) berechnet.
Bei Überschreitung der Abgabefrist wird für die zusätzlichen Tage, der zweifache Grundpreis in Rechnung gestellt.
Das Material bleibt Eigentum der Stadtwerke. Verloren gegangenes Material wird dem Antragsteller berechnet. Lässt sich bei beschädigten Bauwasserzählern und Standrohr-Wasserzählern der Verbrauch nicht mehr einwandfrei ermitteln, so wird, falls nicht Anhaltspunkte für einen noch höheren Verbrauch vorhanden sind, eine Verbrauchsmenge von 30 m3/Monat angenommen und berechnet.
Mehrwertsteuer
In den Bruttobeträgen ist eine Mehrwertsteuer von z.Zt. 7 % enthalten.
Ansprechpartner
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